GayInfo.de ist ein Angebot des Homophilias e.V., der als gemeinnütziger Verein ohne öffentliche Förderung dieses Angebot nur dank aktiver Unterstützung aus der LGBTI*-Szene betreiben und
laufend erweitern kann. Spenden und Bußgelder sind eine Form der Unterstützung.
Mit dem GayInfo.de-Angebot wollen wir die Vernetzung innerhalb der LGBTI*-Szene verbessern und Lesben, Schwulen, Trans- und Inter-Personen
die Möglichkeiten aufzeigen, Peers, also Personen mit gleicher sexueller Orientierung und gleicher sexueller Identität kennenzulernen, um somit ihre Lebensqualität zu verbessern.
Der Homophilias e.V., mit vollem Namen „Homophilias — Verein zur Förderung der psychischen und körperlichen Gesundheit von Lesben und Schwulen“, unterstützt Lesben und Schwule, die wegen ihrer besonderen Lebenssituation auf Hilfe angewiesen sind, weil sie
Weiterhin bemüht sich der Homophilias e.V. die Öffentlichkeit über Homosexualität aufzuklären, die immer noch weit verbreiteten Vorurteile über Lesben, Schwule und Trans* abzubauen sowie deren Akzeptanz zu fördern.
Lesben, Schwule und Trans* sind aufgrund der zuvor genannten besonderen psychischen Belastungen und den Besonderheiten ihres sexuellen Verhaltens besonders in ihrer Gesundheit gefährdet, da
Wir kooperieren bei der Verwirklichung unserer Ziele auch mit anderen Institutionen aus unserer Region. Diesen Institutionen bieten wir eine Plattform zum niederschwelligen Kontakt mit ihrer jeweiligen Zielgruppe.
Homophilias gibt es nun seit mehr als 18 Jahren und unsere Gemeinnützigkeit wurde zuletzt 2021 bescheinigt. Eventuelle Überschüsse fließen in schwul-lesbische Projekte, die unserem Vereinszweck entsprechen.
Mit Ihrer Spende können auch Sie einen wertvollen Beitrag für unsere Arbeit leisten.
Der Homophilias e.V. ist vom Finanzamt Oldenburg (Oldb.) mit Bescheid vom 5. Januar 2021 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dienend von der Körperschafts- und der Gewerbesteuer befreit. Wir sind somit berechtigt, Bußgelder für die satzungsmäßige Vereinsarbeit zu empfangen. Wir sind in die Liste der berechtigten Institutionen um Bußgelder zu empfangen beim Oberlandesgericht Oldenburg eingetragen.
Mit der Zuweisung von Bußgeldern an unseren Verein leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung des Homophilias e.V. in seiner satzungsgemäßen Förderung der psychischen und körperlichen Gesundheit von Lesben und Schwulen. Wir veranstalten 4- bis 6-mal im Jahr eine Informationsveranstaltung in Räumen des Alhambra in Oldenburg. Jede Veranstaltung erreicht ca. 150 bis 250 Gäste. Wir kooperieren dabei mit anderen Institutionen, wie der Oldenburgischen AIDS-Hilfe, dem JES e.V. und anderen Institutionen, darunter auch zahlreiche schwul-lesbische Stammtisch Gruppen aus dem Umland. Diesen Institutionen bieten wir eine Plattform zum niederschwelligen Kontakt mit ihrer jeweiligen Zielgruppe. Durch ein musikalisches Rahmenprogramm, erreichen wir viele Lesben und Schwule.
Weiterhin pflegen wir redaktionell einen Terminkalender der schwulen, lesbischen, trans- und intersexuellen Termine in und um Oldenburg, den wir auch überregional in Presse und Rundfunk aktiv verbreiten. Dieser wird durch einen Szene-Guide der Gruppen und Institutionen ergänzt. Beide Dienste werden auch auf unserem Onlineportal zahlreich nachgefragt, wie die Nutzungsstatistik zeigt.
Grundsätzlich entscheiden die Gerichte, wem die Geldauflagen zufließen sollen. Der Homophilias e.V. hat auf diese Zuteilung keinen Einfluss. Auch wenn Sie diesmal Ihre Spende nicht freiwillig leisten, möchten wir uns bei Ihnen herzlich bedanken. Sie unterstützen mit Ihrem finanziellen Beitrag die ehrenamtliche Tätigkeit der unzähligen Helferinnen und Helfer des Homophilias e.V. und damit auch seine satzungsgemäßen Ziele der Förderung der psychischen und körperlichen Gesundheit von Lesben und Schwulen. Vielleicht kommen Ihre Zahlungen auch Ihnen später wieder zu Gute.
Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage ausschließlich auf unser Konto:
Bitte geben Sie im Verwendungszweck das Aktenzeichen Ihrer Zahlungsauflage, das betreffende Gericht sowie Ihren Namen an. Alternativ verwenden Sie unseren Vordruck für Überweisungsträger und füllen die gekennzeichneten Felder aus, dies erleichtert Ihnen und uns die spätere Zuweisung der Zahlungen und verkürzt den zeitlichen Ablauf zur Meldung bei den Gerichten und somit der Urteilsvollstreckung.
Nach vollständigem Zahlungseingang (bzw. der Zahlungsrate) auf unserem Konto informieren wir selbstständig das zuständige Gericht, dass Ihr Bußgeld bei uns beglichen worden ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass für ein Bußgeld keine Spendenquittung ausgestellt werden kann.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: